AllgäuFORST - Leistungen
Wurzelstockfräßen
Mit der leistungsstarken und wendigen Wurzelstockfräse gelangen wir fast an jeden Stock.
Dank Raupenfahrwerk kommen wir auch an schwer befahrbare Ecken.
Durch die schmale Bauweise von nur 86 cm kommen wir durch jede Gartentüre.
Bis zu 45 cm unter Boden und 89 cm darüber ist als Arbeitsbereich nötig.
Baumpflege / Totholzentnahme
Die Baumpflege bzw. Totholzentnahme wird im besten Fall mit Hilfe der Seilklettertechnik durchgeführt. Sie ist für den zu pflegenden Baum sehr schonend.
Baumpflege bedeutet, möglichst gesunde, vitale sowie verkehrssichere Bäume zu erhalten. Die Vitalität des Baumes hängt weitgehend von der freien Entwicklung der ober- und unterirdischen Baumteile und ihrer Aktivität ab. Da jeder Baum individuelle Anforderungen an sein Umfeld hat, muss zunächst sein Zustand geprüft werden und wenn erforderlich, Maßnahmen getroffen werden. Um notwendige Eingriffe auf das Minimum zu reduzieren, ist es wichtig, die Bäume regelmäßig zu überprüfen.
Problembaumfällung - Spezialfällung - Baumabtragung - Verkehrssicherung
Fällgründe
Auch wenn unsere Natur doch jeden Baum braucht, ist es manchmal notwendig "kranke" Bäume zu fällen. Baufeldräumungen oder falsche Standorte können die Abtragung eines Baumes beschleunigen.
Reicht ein pflegerischer Eingriff am Baum nicht aus, um die Sicherheit des Umfelds zu gewähren, so muss man Ihn fällen. Da jedoch im bewohnten, bebauten Gebiet meist nicht der Platz für eine normale Baumfällung gegeben ist, müssen wir den Baum mit Spezialgeräten zu Fall bringen.
Fällzeiten und Beschränkungen
Am 1. März beginnt die Vogelschutzzeit. In dieser Zeit, bis zum 30. September, sind Baumfällungen und Heckenrodungen, mit dem Ziel, den Lebensraum für Vögel zu erhalten, verboten!
Von der Regel ausgenommen sind zum Beispiel Sportplätze und gärtnerisch genutzte Grundstücke. Der Jahreszuwachs bei Hecken/Sträuchern darf in Form eines Pflegeschnitts entfernt werden. Auch das Fällen von Gefahrenbäumen ist durch Einwilligung des Amtsförsters und der unteren Naturschutzbehörde erlaubt.
Holzrückung
Als Holzrücken bezeichnet man das bringen der Holzstämme vom Wald zur Waldstraße, an der es dann weiter von einem LKW zum Sägewerk verladen werden kann.
Das Holzrücken wird bei uns durch einen Kranschlepper der Firma Werner mit Seilwinde und Rungenwagen durchgeführt.
Von besonderem Vorteil ist die breite Bereifung des Schleppers. Durch 710 Bereifung lässt sich der Bodendruck der Maschine minimieren.
Ist es nicht möglich bzw. suboptimal mit der Maschine ins Gelände zu fahren, bevorzugen wir die Zusammenarbeit mit einem Rückepferd.
Holzernte
Als Holzernte bezeichnet man das Fällen, Abasten und Ablängen der Bäume. Dadurch entsteht Holz zum Verkauf für das Sägewerk, für den Eigenbedarf, für Brennholz oder für Hackschnitzel.
Die Motormanuelle Holzernte durch den Waldarbeiter mit Motorsäge, ermöglicht es auch im schwierigen Gelände Holz zu schlagen. Kleinmengen, bei denen es sich mit einem Harvestereinsatz nicht rentiert, kann motormanuell erfolgen.
Um das Holzfällen sicherer zu gestallten, arbeiten wir stets mit einem Spindelkeil, der durch einen Schlagschrauber angetrieben wird. Dies ermöglicht ein ermüdungsfreieres Arbeiten und gibt keine Schläge auf den Baum ab, welches das Risiko von Totholzfall mit sich bringt.
Müssen größere Waldflächen gerodet werden, kann jederzeit ein Harvester dafür beauftragt werden.
Bestandspflege
Um ein optimales Wachstum der Bäum erreichen zu können, ist es notwendig, den Waldbestand baumartenbezogen zu pflegen. Hierzu berate ich Sie gerne.
Im Thema Waldpflege, rentiert es sich mit Ihrem zuständigen Förster im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kontakt aufnehmen, da gelegentlich Fördergelder für diese Maßnahme bereitgestellt werden.